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Gasabschlag erhöht: Widerspruch & Rechte 2026

Ihr Gasabschlag wird erhöht? Das ist ein häufiges Problem – aber Sie haben Rechte. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, wann die Erhöhung berechtigt ist, wie Sie Widerspruch einlegen und wann ein Wechsel günstiger ist.

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Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Erhöhung nur berechtigt, wenn Verbrauch wirklich gestiegen ist
  • Sonderkündigungsrecht greift, wenn Abschlag erhöht wird (Preiserhöhung)
  • 2 Wochen Frist um zu kündigen und zu wechseln
  • Widerspruch möglich, aber oft nicht nötig (Wechsel ist günstiger)
  • Zu hoch gezahlte Abschläge bekommen Sie bei der Abrechnung zurück
  • Verbrauch ist der Schlüssel: Wenn dieser gleich ist, ist die Erhöhung ungerechtfertigt

Ist die Gasabschlagserhöhung berechtigt?

Eine Abschlagserhöhung ist nur berechtigt, wenn Ihr Gasverbrauch gestiegen ist oder die Gaspreise am Markt deutlich angezogen haben.

Checkliste: Ist die Erhöhung berechtigt?

  • ☐ Ist Ihr Gasverbrauch wirklich gestiegen? (Z.B. mehr Homeoffice, kalter Winter?)
  • ☐ Haben sich Bewohnerzahl oder Wohnfläche erhöht?
  • ☐ Wurde die Heizanlage geändert?
  • ☐ Sind die Gaspreise am Markt deutlich gestiegen?

Wenn alle Punkte „Nein" sind: Widerspruch ist berechtigt.

Sonderkündigungsrecht nutzen – die oft bessere Lösung

📌 Gasabschlagserhöhung = Preiserhöhung

Eine Erhöhung des Abschlags ist eine Preiserhöhung. Sie haben 2 Wochen Zeit, das Sonderkündigungsrecht zu nutzen und kostenlos zu wechseln.

So nutzen Sie das Sonderkündigungsrecht:

  1. Erhöhungsbescheid erhalten & Frist berechnen (2 Wochen ab Posteingang)
  2. Neuen günstigen Gastarif via StromWolf.de finden
  3. Neuen Anbieter wählen – dieser kümmert sich um die Kündigung
  4. Efekt: Sie sparen oft €100–300/Jahr + müssen sich nicht mit Widerspruch rumärgern

Widerspruch einlegen – Muster

Widerspruchsmuster:

[Ihr Name]
[Ihre Adresse]

[Gasanbieter]
[Anbieterad resse]

[Datum]

Widerspruch gegen Abschlagserhöhung vom [Datum] – Kundennummer [Nummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich Widerspruch gegen die Abschlagserhöhung vom [Datum] ein.

Begründung: Mein Gasverbrauch ist nicht gestiegen. [Falls zutreffend: Heizungsanlage wurde nicht geändert, Bewohnerzahl ist gleich].

Ich fordere Sie auf, den Abschlag auf den bisherigen Betrag von €[alter Betrag] zurückzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen,

[Ihre Unterschrift]
[Ihr Name gedruckt]

Häufige Fragen

Kann ich die höhere Abschlag zahlen müssen, während ich Widerspruch einlege?

Ja, technisch wird der neue Abschlag eingezogen. Wenn Sie Erfolg mit Widerspruch haben, bekommen Sie die Differenz bei der Jahresabrechnung zurück.

Wann sollte ich wechseln, statt zu widersprechen?

Immer dann, wenn der neue Tarif bei einem anderen Anbieter günstiger ist als die erhöhten Abschläge + Arbeitspreis. Das ist oft der Fall.

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