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Strom für WG anmelden – Kostenaufteilung & Rechtliches

Sie ziehen in eine WG ein oder gründen eine? Dann müssen Sie klären: Wer meldet den Strom an? Wie wird die Rechnung aufgeteilt? Dieser Ratgeber zeigt die besten Lösungen für faire Kostenverteilung und rechtliche Sicherheit.

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Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Eine Person muss unterschreiben – meist die Hauptmieterin
  • Kosten fair aufteilen – schriftliche Vereinbarung ist wichtig
  • Durchschnittlicher Verbrauch WG: 3–5 Personen = 3.000–5.000 kWh/Jahr
  • Kostenrückerstattung klären – Wer zahlt was bei Auszug?
  • Individuelle Zähler – Beste Lösung, aber teuer & oft nicht möglich
  • Kündigungsrecht bei Auszug – 2 Wochen Frist, aber nur die Hauptmieterin kann kündigen

Das Problem: Wer ist Vertragspartner?

Ein Stromvertrag wird immer nur mit einer Person abgeschlossen. Das ist die Verantwortliche – und diese Person kann auch alleine kündigen oder den Tarif wechseln.

⚠️ Das Risiko:

Wenn nur eine Person den Vertrag unterschreibt, haftet nur sie. Wenn Mitbewohner auszahlen, aber nicht bezahlen, muss die Vertragspartei das klären – nicht der Stromanbieter.

Lösungen: Wie teilt man Stromkosten in der WG?

Lösung Wie es funktioniert Vor-/Nachteile
Hauptmieterin zahlt & splittet Eine Person ist Vertragspartner, alle zahlen ihr ihren Anteil ✅ Einfach | ❌ Konfliktpotenzial bei Auszug
Jährliche Abrechnung Schätzung, dann jährlich abrechnen (wer mehr/weniger verbrauchte) ✅ Fair | ✅ Anreiz zu sparen | ❌ Administrativ
Individuelle Zähler Jedes Zimmer hat eigenen Zähler + Vertrag ✅ Höchste Fairness | ❌ Zu teuer & Vermieterin erlaubt es oft nicht
Pauschalzahlung Jeder zahlt gleich viel, unabhängig von Verbrauch ✅ Keine Diskussionen | ❌ Ungerecht für Sparer

Schriftliche Vereinbarung – das Wichtigste

✅ Diese Punkte gehören in jede WG-Stromvereinbarung:

  • Wer ist Vertragspartner? (mit vollständigem Namen)
  • Wie wird die monatliche Rechnung aufgeteilt? (€X pro Person oder prozentual)
  • Wer zahlt die Kaution? (Wird aufgeteilt oder trägt die Hauptmieterin?)
  • Was passiert bei der Jahresabrechnung? (Wer gleicht aus, wie wird geteilt?)
  • Kündigungsfrist bei Auszug: Z.B. „Wer auszieht, informiert das 2 Wochen vorher"
  • Wer kümmert sich um den Wechsel? (Falls günstiger Anbieter gefunden wird)
  • Unterschriften aller Mitbewohner – dann haben alle gleiches Mitspracherecht

Kostenbeispiel: WG mit 3 Personen

📊 Jahresabrechnung für 3er-WG

Annahme: 3.600 kWh/Jahr zu €0,25/kWh = €900/Jahr
Monatlicher Abschlag: €900 ÷ 12 = €75/Monat
Pro Person (bei Pauschalzahlung): €75 ÷ 3 = €25/Person/Monat
💡 Wenn Sie wechseln zu €0,23/kWh: €21/Person/Monat (€60 Ersparnisse/Jahr für 3 Personen)

Häufige Fragen

Kann die Vermieterin einzelne Zimmer mit Zählern ausstatten?

Theoretisch ja, aber: Einzelzähler sind teuer (~€100–200 pro Zähler + Installation), und die meisten Vermieter sehen keinen Grund. Best-Practice: Mit der Vermieterin absprechen, bevor Sie das fordern.

Was tun, wenn jemand nicht zahlt?

Das ist ein Privatstreit zwischen WG-Mitbewohnern – nicht Sache des Stromanbieters. Die Vertragspartei muss das intern klären. Tipp: Darum ist eine schriftliche Vereinbarung mit Unterschriften aller so wichtig.

Kann ein Mitbewohner Strom selbst anmelden?

Nein – ein Stromzähler, ein Vertrag. Nur wenn es technisch mehrere Zähler gibt, kann jeder seinen eigenen Vertrag haben. Das ist aber selten in Wohnungen.

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