Stromabschlag erhöht: Widerspruch einlegen & Rechte kennen
Ein Brief vom Stromanbieter mit der Nachricht: Der monatliche Stromabschlag wird erhöht. Das ist eine häufige Situation – doch nicht immer ist die Erhöhung berechtigt. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wann Sie Widerspruch einlegen können, wie Sie vorgehen und wann ein Anbieterwechsel die bessere Lösung ist.
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Das Wichtigste auf einen Blick:
- Abschlagerhöhung ist nur berechtigt, wenn Ihr Stromverbrauch gestiegen ist
- Sie haben Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen (2 Wochen)
- Widerspruch einlegen ist möglich – aber oft ist Wechsel günstiger
- Abschlagserhöhung vor 4 Wochen ankündigen ist Pflicht des Anbieters
- Zu viel gezahlte Abschläge bekommen Sie bei der Jahresabrechnung zurück
Warum erhöht der Stromanbieter meinen Abschlag?
Der Stromabschlag ist eine monatliche Vorauszahlung für Ihren Stromverbrauch. Der Anbieter berechnet diese Summe anhand Ihrer bisherigen Stromrechnungen und aktuellen Marktpreisen. Eine Erhöhung kann mehrere Gründe haben:
- Stromverbrauch gestiegen: Sie verbrauchen mehr Strom als im Vorjahr – neue Geräte, mehr Homeoffice, längere Heizperiode?
- Strompreise gestiegen: Die Marktpreise für Strom sind angezogen – das gibt der Anbieter an Sie weiter.
- Korrektur nach Jahresabrechnung: Die letzte Abrechnung zeigte, dass Sie zu wenig gezahlt haben.
- Ungerechtfertigte Erhöhung: Der Anbieter kalkuliert zu hoch oder möchte Sie zum Wechsel bewegen.
Ist die Abschlagserhöhung berechtigt? So prüfen Sie sie
Bevor Sie Widerspruch einlegen, sollten Sie prüfen, ob die Erhöhung überhaupt berechtigt ist.
| Prüfpunkt | Frage | Was tun, wenn „Ja"? |
|---|---|---|
| Ankündigungsfrist | Wurde die Erhöhung mindestens 4 Wochen vorher angekündigt? | Später kündigen = Sonderkündigungsrecht greift |
| Verbrauchssteigerung | Ist Ihr Stromverbrauch wirklich gestiegen? | Wenn nicht, Widerspruch einlegen |
| Bewohneranzahl | Hat sich die Anzahl der Bewohner geändert? | Das kann höheren Verbrauch erklären |
| Neugeräte/Heizung | Neue Wärmegeräte oder Heizung installiert? | Verbrauchssteigerung ist verständlich |
Schritt 1: Widerspruch gegen die Abschlagserhöhung einlegen
Wenn Sie die Erhöhung nicht akzeptieren, können Sie Widerspruch einlegen. Das ist kostenlos und funktioniert so:
So verfassen Sie den Widerspruch
[Ihr Name]
[Ihre Adresse]
[Stromanbieter]
[Adresse des Anbieters]
[Datum]
Widerspruch gegen die Abschlagserhöhung vom [Datum der Ankündigung] – Kundennummer: [Kundennummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich Widerspruch gegen die Erhöhung meines monatlichen Stromabschlags vom [Datum] ein. Die neue Abschlagshöhe von [Betrag] Euro lehne ich ab.
Begründung:
Mein Stromverbrauch ist gegenüber dem Vorjahr nicht gestiegen. [Optional: Eine Steigerung ohne Verbrauchswachstum ist nicht zu rechtfertigen]. Die Abschlagserhöhung basiert auf einer fehlerhaften Berechnung.
Ich fordere Sie auf, den Abschlag auf die bisherige Höhe von [alter Betrag] Euro zurückzusetzen und die Berechnung zu überprüfen.
Bitte bestätigen Sie den Empfang dieses Schreibens und teilen Sie mir Ihre Stellungnahme mit.
Mit freundlichen Grüßen,
[Ihre Unterschrift]
[Ihr Name gedruckt]
Versand: Per Einschreiben mit Rückschein. So haben Sie einen Nachweis, dass der Anbieter den Widerspruch erhalten hat.
Schritt 2: Sonderkündigungsrecht nutzen – die oft bessere Lösung
Hier ist die Realität: Während Sie auf eine Antwort zum Widerspruch warten, können Sie das Sonderkündigungsrecht nutzen und sofort zu einem günstigeren Anbieter wechseln. Das ist in den meisten Fällen die schnellere und günstigere Lösung.
📌 Sonderkündigungsrecht nutzen
Wenn Ihr Stromanbieter die Abschläge erhöht, gilt das als Preiserhöhung. Sie haben 2 Wochen Zeit, um zu kündigen und kostenlos zu einem anderen Anbieter zu wechseln (§41 EnWG). Der Wechsel ist oft günstiger als der erhöhte Abschlag.
Wie Sie das Sonderkündigungsrecht nutzen:
- Frist markieren: 2 Wochen ab Erhalt der Erhöhungs-Ankündigung
- Günstigen neuen Tarif via StromWolf.de-Vergleich suchen
- Neuen Anbieter wählen – dieser kümmert sich um die Kündigung beim alten
- Wechsel dauert 4–6 Wochen, Strom wird nie unterbrochen
Beispiel: Ihr Abschlag erhöht sich von 120 € auf 150 € monatlich. Beim Wechsel finden Sie einen neuen Anbieter für 110 € monatlich. So sparen Sie nicht nur die Mehrkosten, sondern auch noch 10 € monatlich extra.
Was passiert bei der nächsten Jahresabrechnung?
Wichtig zu verstehen: Der Abschlag ist eine Vorauszahlung. Bei der Jahresabrechnung wird genau aufgerechnet, was Sie tatsächlich verbraucht haben.
- Wenn Sie zu viel gezahlt haben: Sie bekommen das Geld zurück oder es wird verrechnet.
- Wenn der Verbrauch wirklich gestiegen ist: Sie müssen nachzahlen, der Abschlag ist berechtigt.
- Wenn Sie wechseln: Der alte Anbieter macht eine Abrechnung bis zum Wechselstichtag.
Wann ist Widerspruch sinnvoll, wann ein Wechsel?
| Situation | Empfehlung | Grund |
|---|---|---|
| Abschlag erhöht sich um 10–20 € | → Wechsel | Oft gibt es günstigere Anbieter, die diese Kosten sparen |
| Kleine Erhöhung (2–5 €) | → Akzeptieren | Kann durch Verbrauchssteigerung berechtigt sein |
| Erhöhung ohne Verbrauchswachstum | → Widerspruch + Wechsel | Beides tun – Widerspruch = saubere Dokumentation, Wechsel = sofort sparen |
Häufige Fragen zur Abschlagserhöhung
Muss ich die erhöhte Abschlag zahlen, während ich Widerspruch einlege?
Technisch ja – der Anbieter zieht den neuen Betrag ab. Wenn Ihr Widerspruch erfolgreich ist, bekommen Sie die Mehrbeträge erstattet oder verrechnet. Um auf Nummer Sicher zu gehen, nutzen Sie das Sonderkündigungsrecht.
Wie lange dauert es, bis der Anbieter auf meinen Widerspruch antwortet?
Meist 2–4 Wochen. Der Anbieter muss Ihre Einwände prüfen und begründet antworten. In dieser Zeit können Sie bereits einen neuen Anbieter mit Sonderkündigungsrecht suchen.
Kann ich wechseln, während ein Widerspruch läuft?
Ja. Widerspruch und Wechsel sind zwei separate Prozesse. Mit dem Sonderkündigungsrecht können Sie kündigen und zum neuen Anbieter wechseln – der alte Versorger bearbeitet Ihren Widerspruch weiterhin und erstattet Overzahlungen.
Was ist der Unterschied zwischen Abschlag und Preis?
Abschlag = monatliche Vorauszahlung (fix); Strompreis/Tarif = Kosten pro kWh (variabel). Wenn der Strompreis steigt, kann auch der Abschlag erhöht werden. Das ist Preiserhöhung und rechtfertigt das Sonderkündigungsrecht.
Jetzt schlauer wechseln – nicht kämpfen!
Widerspruch ist eine Option – aber ein Wechsel zu einem günstigen Tarif ist oft schneller und effektiver. Nutzen Sie Ihr Sonderkündigungsrecht und sparen Sie ab sofort.
→ Zum Stromanbieter-VergleichInformationen & Quellen:
- Bundesnetzagentur.de – Informationen zu Abschlagsrecht & Sonderkündigungsrecht
- Verbraucherzentrale.de – Hilfe bei Widerspruch & Verbraucherschutz
- EnWG § 41 – Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung