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Stromanbieter ohne Vorauskasse 2026: Wer liefert ohne Kaution oder Vorkasse?

Stromanbieter können bei schlechter Bonität oder negativer SCHUFA eine Vorauskasse, Kaution oder Vorauszahlung verlangen. Manche verweigern den Vertragsabschluss ganz. Dieser Ratgeber zeigt, welche Anbieter-Kategorien ohne Vorkasse liefern, was die Rechtslage ist – und welche Alternativen Sie haben.

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Grundversorger MUSS Sie versorgen – ohne Kaution und ohne SCHUFA-Prüfung (§ 36 EnWG)
  • Sondervertragsanbieter dürfen Kaution oder Vorauszahlung verlangen
  • Kaution darf maximal 3 Monatsabschläge betragen
  • Nach Ablauf der Vertragslaufzeit muss die Kaution verzinst zurückgezahlt werden
  • Viele regionalen Versorger und manche bundesweite Anbieter verzichten auf Kaution
  • Prepaid-Strom: 100 % ohne SCHUFA, aber meist teurer als günstige Sonderverträge

Wann verlangen Stromanbieter Vorauskasse oder Kaution?

Nicht alle Anbieter fordern Vorauszahlungen. In der Regel passiert das in folgenden Situationen:

Negative SCHUFA-Auskunft

Wenn Sie offene Stromschulden, Inkasso-Einträge oder einen Score unter einem bestimmten Schwellenwert haben. Viele Billiganbieter prüfen die SCHUFA und lehnen ab oder verlangen Kaution.

Bisherige Zahlungsausfälle beim gleichen Anbieter

Wenn Sie bei einem früheren Anbieter Schulden hinterlassen haben, kann dieser Sie bei einem Neuvertrag mit Vorauszahlung belegen.

Inkasso- oder Insolvenzverfahren

Laufende Insolvenzverfahren oder aktive Inkasso-Vorgänge erhöhen das Risiko einer Ablehnung oder Kautionsforderung deutlich.

Keine Bankverbindung für Lastschrift

Manche Anbieter verlangen zwingend Lastschrifteinzug. Wer kein Konto hat oder kein Lastschriftmandat erteilen kann, wird abgelehnt oder zur Vorauskasse aufgefordert.

Ihre Rechte: Grundversorgungspflicht schützt Sie (§ 36 EnWG)

Das Wichtigste, was Sie wissen müssen:

Der Grundversorger in Ihrem Netzgebiet (in der Regel der lokale Stadtwerke- oder Energieversorger mit dem größten Marktanteil) ist gesetzlich verpflichtet, jeden Haushaltskunden in seinem Versorgungsgebiet mit Strom zu versorgen – und zwar ohne SCHUFA-Prüfung und ohne Kaution.

Der Grundversorger darf allerdings auf Vorauskasse umstellen, wenn Sie bereits in Zahlungsverzug sind (§ 19 Abs. 5 StromGVV). Neu abgeschlossene Grundversorgungsverträge darf er aber nicht von Beginn an mit Kaution versehen.

Anbieter-Kategorien: Wer liefert ohne Kaution?

Anbieter-Typ SCHUFA-Prüfung Kaution möglich? Preisniveau
Grundversorger (§ 36 EnWG) Nein – gesetzlich verboten Nein bei Neukunden Teuer (30–45 ct/kWh)
Regionale Stadtwerke (Sonderv.) Manchmal Selten Mittel (26–34 ct/kWh)
Überregionale Günstiganbieter Ja (Score-Prüfung) Möglich bei SCHUFA-Eintrag Günstig (22–27 ct/kWh)
Prepaid-Strom-Anbieter Nein Nein (Vorauszahlung = Prinzip) Mittel bis teuer
Sozialtarife (z.B. NRW) Nein Nein Günstig (regional)

Kaution beim Stromanbieter: Wie hoch darf sie sein?

Wenn ein Sondervertragsanbieter eine Kaution verlangt, gibt es klare gesetzliche Grenzen:

  • Maximal 3 Monatsabschläge als Einmalzahlung oder Bankbürgschaft
  • Alternativ: monatliche Vorauszahlung in Höhe eines Abschlags
  • Bei Vertragsende oder nach Nachweis verbesserter Bonität: Rückzahlung mit 4 % Zinsen p.a.
  • Sie können eine Bankbürgschaft statt Bargeldkaution anbieten

⚠️ Vorsicht bei sehr hohen Kautionsforderungen

Fordert ein Anbieter mehr als 3 Monatsabschläge, ist das rechtswidrig. In diesem Fall: schriftlich widersprechen, auf § 14 Abs. 1 StromGVV verweisen und notfalls zur Verbraucherzentrale wenden.

Prepaid-Strom: Die SCHUFA-freie Alternative

Prepaid-Stromtarife funktionieren wie eine Prepaid-SIM-Karte: Sie zahlen vorab ein Guthaben ein und verbrauchen es. Keine SCHUFA, keine Kaution, keine Abschlussrisiken.

Vorteile Prepaid-Strom

  • Keine SCHUFA-Prüfung
  • Keine Kaution nötig
  • Kein Lastschriftmandat erforderlich
  • Monatlich kündbar

Nachteile Prepaid-Strom

  • Meist teurer als günstige Sonderverträge
  • Muss aktiv aufgeladen werden
  • Sperrgefahr bei Vergessen
  • Weniger Auswahl am Markt

Checkliste: Was tun, wenn der Stromwechsel abgelehnt wurde?

1
SCHUFA-Selbstauskunft anfordern

Einmal im Jahr kostenlos auf schufa.de. Prüfen Sie, ob falsche oder veraltete Einträge vorhanden sind. Fehlerhafte Einträge können Sie löschen lassen.

2
Regionalen Versorger anfragen

Städtische Stadtwerke und regionale Versorger sind oft weniger streng als überregionale Günstiganbieter bei der Bonitätsprüfung. Fragen Sie direkt an.

3
Kaution akzeptieren + später zurückfordern

Wenn ein günstiger Anbieter eine Kaution verlangt: Zahlen Sie und vereinbaren Sie schriftlich, nach 12 Monaten pünktlicher Zahlung eine Bonitätsprüfung zur Kautionsrückgabe.

4
Grundversorger als letztes Mittel

Kein Anbieter nimmt Sie ohne Kaution? Der Grundversorger muss. Zwar teurer, aber sicherer. Danach nach 12–24 Monaten erneut nach günstigerem Tarif suchen und Bonität verbessern.

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Häufige Fragen: Stromanbieter ohne Vorauskasse

Kann mir ein Stromanbieter die Versorgung verweigern?
Sondervertragsanbieter dürfen ablehnen. Der gesetzliche Grundversorger im Netzgebiet darf Haushaltskunden jedoch nicht ablehnen (§ 36 EnWG, Grundversorgungspflicht). Er kann höchstens auf Vorauskasse umstellen, wenn Sie bereits in Zahlungsverzug geraten sind.
Prüft jeder Stromanbieter die SCHUFA?
Nein, nicht alle. Manche regionalen Stadtwerke verzichten auf eine SCHUFA-Prüfung bei Neukunden. Prepaid-Anbieter prüfen grundsätzlich nicht. Günstige Online-Anbieter führen meist eine automatisierte Score-Prüfung durch.
Wie lange muss ich Kaution zahlen?
Bis Vertragsende oder bis Sie nachweislich über 12 Monate pünktlich gezahlt haben. Viele Anbieter geben die Kaution nach einem Jahr einwandfreier Zahlung auf Anfrage zurück. Fragen Sie aktiv danach – oft passiert das nicht automatisch.
Gibt es Stromanbieter, die explizit ohne SCHUFA anbieten?
Es gibt einige spezialisierte Anbieter, die keine SCHUFA-Abfrage durchführen, z.B. Prepaid-Anbieter wie Strompete oder Yello Prepay. Diese sind jedoch oft teurer als normale Sonderverträge. Der Grundversorger ist immer SCHUFA-frei zugänglich.

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